Die Sensation ist perfekt: Uncut-Version eines der härtesten Horrorfilme der letzten 20 Jahre nicht mehr indiziert
Daniel Fabian
Daniel Fabian
-Senior-Redakteur
Horror ist in seiner DNA verankert – ob irre wie „Braindead“ und „Eraserhead“ oder packend wie „Halloween“ und „High Tension“. Hauptsache ungekürzt!

Fast 20 Jahre hat es gedauert, nun ist es endlich so weit: „Texas Chainsaw Massacre: The Beginning“ erhielt in der ungekürzten Fassung grünes Licht. Weg frei für die erste hiesige Uncut-Veröffentlichung des Horror-Reißers!

Es hat sich bereits abgezeichnet. Dass es nun aber tatsächlich so gekommen ist, ist dennoch bemerkenswert: Texas Chainsaw Massacre: The Beginning“ steht vor seinem großen Comeback – sowie vor einer speziellen Premiere. Denn das Prequel zum erfolgreichen Kettensägen-Remake „Michael Bay's Texas Chainsaw Massacre“ wird erstmals offiziell in Deutschland in seiner vollen, Mark und Bein erschütternden Pracht erscheinen.

Wir verraten euch, was das genau bedeutet – und warum das durchaus als kleine Sensation einzustufen ist.

"Texas Chainsaw Massacre: The Beginning" landete selbst gekürzt auf dem Index

Der Film, in dem eine Gruppe junger Leute durch das texanische Hinterland tuckert, als sie schließlich auf den später als Leatherface bekannten Psychokiller und seine Sippschaft treffen, kam 2007 in einer um satte sieben Minuten geschnittenen Ab-18-Version in die deutschen Kinos. Im Heimkino folgte schließlich eine DVD-Auswertung mit SPIO/JK-Freigabe ...

... die zwar ein „Unrated“-Siegel trägt, diesem aber nur bedingt gerecht wird. Die enthaltene Schnittfassung geht zwar immerhin sechs Minuten länger als die Kinoversion, ungefähr eine Minute der härtesten Momente fehlen allerdings auch hier. 2008 folgte schließlich die Indizierung jener Auflage – dann herrschte Funkstille. Bis jetzt.

Horror-Brett demnächst erstmals komplett uncut

Im vergangenen Januar wurde bereits bekannt, dass die Indizierung der SPIO/JK-Version aufgehoben wurde und diese folglich wieder offen beworben und verkauft werden darf. Nun erfolgte der nächste und noch wesentlich entscheidendere Schritt im Zuge der Rehabilitierung:

Wie die neusten Informationen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zeigen, wurde jetzt auch die inoffizielle Bootleg-Veröffentlichung der Uncut-Version vom Index genommen. Und das auf Antrag eines Verleihers – was direkt zur nächsten guten Nachricht führt:

Wie dem offiziellen Dokument (via Schnittberichte.com) zu entnehmen ist, wurde damit nämlich der Antrag von Verleiher PLAION PICTURES bewilligt. Dieser deutete im Zuge eines Live-Events im vergangenen Januar bereits an, den Film – neben den Grusel-Schockern „Ju-On: The Grudge“ und „Ju-On: The Grudge 2“ sowie einer „Magnum“-Komplettbox – demnächst fürs Heimkino auszuwerten. Tatsächlich scheint man dahingehend nun Nägel mit Köpfen zu machen. Einer neuen Auswertung, die den Film von „Teenage Mutant Ninja Turtles“- und „Zorn der Titanen“-Macher Jonathan Liebesman endlich in voller Länge enthält, sollte nun somit nichts mehr im Wege stehen.

Ein Muss für (viele) Horror-Fans

Fans hartgesottener, blutrünstiger Unterhaltung pochen seit vielen Jahren auf eine derartige Wende – und dürften die kommende Uncut-Premiere wohl direkt auf ihren Wunschzettel packen. Als einer der brutalsten Hollywood-Horrorfilme der 2000er richtet sich der Streifen schließlich nicht zuletzt an Gorehounds. Darüber hinaus spaltet der mit „Fast & Furious“-Star Jordana Brewster und „White Collar“-Hauptdarsteller Matt Bomer durchaus prominent besetzte Film jedoch seit jeher die Geister.

Schnittberichte.com berichtete zunächst von der Aufhebung der Indizierung und löste damit in den Kommentaren auf der Seite große Euphorie aus. FILMSTARTS-Chefredakteur Christoph Petersen ließ in seiner Kritik einst indes nur einen mickrigen Stern springen – wohlgemerkt aber auch für die stark geschnittene und alleine deswegen schon nur bedingt genießbare Version.

Und wo wir gerade bei Uncut-Premieren sind: Ein besonders irres Exemplar einst indizierter Filmkost stellen wir euch im nachfolgenden Artikel vor.

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